Allgemeine Dienstanweisung

 

Grundlagen der Dienstanweisung

Die nachstehenden Regelungen der Dienstanweisung sind lückenlos einzuhalten. Verstöße gegen die Regelungen können arbeits-‚ zivil- oder strafrechtrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Dienstanweisung soll die Handlungssicherheit und Einheitlichkeit für die Mitarbeiter in deren Aufgaben gewährleisten. Aufgrund der besseren Lesbarkeit sind alle Texte in der männlicher Form erstellt. Alle genannten Funktionen sind geschlechtsneutral und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.

 

Kenntnisnahme der Dienstanweisung

Die Mitarbeiter haben sich mit der Dienstanweisung vor dem ersten Dienstantritt vertraut zu machen. Die Kenntnisnahme ist auf dem Nachweisblatt mit Unterschrift und Datum zu bestätigen. 

 

Generelle Aufgaben

Die eingesetzten Mitarbeiter haben die ihnen übertragenen Aufgaben im Rahmen des Vertrages ordnungsgemäß auszuführen. Sie haben erforderliche Maßnahmen zu treffen, um Gefahren und Schäden von Einrichtungen und Personen im geschützten Bereich fernzuhalten. Ihre Tätigkeit dient weiterhin der vorbeugenden Schadensverhütung, der Schadensbegrenzung und Mithilfe bei der Beseitigung eingetretener Schäden und Gefahren. Die Mitarbeiter haben durch ihr Verhalten das subjektive Sicherheitsempfinden für anwesende Personen zu fördern und objektive Sicherheit zu gewährleisten.

 

Grundsatzverpflichtung

Die Mitarbeiter müssen alle Unregelmäßigkeiten, Vorkommnisse und Zustände, welche die Sicherheit der geschützten Bereiche und Personen bedrohen oder schädigen können unverzüglich weitermelden. Dies gilt auch wenn außerhalb des Dienstes davon Kenntnis erlangt wird.

 

Selbständiges Handeln

Die Mitarbeiter müssen selbstständig im Sinne der Dienstanweisung handeln oder im Zweifelsfall, wenn zeitlich möglich, die Entscheidung eines Vorgesetzten einholen.

 

Rechtliche Stellung

Die Mitarbeiter sind Vertreter des Auftraggebers mit dessen Rechten [Besitzdiener). Die Mitarbeiter haben keine hoheitlichen Befugnisse und erfüllen keine hoheitlichen Aufgaben, sie haben keinen Status eines Polizeibeamten, Hilfspolizisten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde.

 

Rechtliche Grundlagen

Alle Mitarbeiter haben sich über Gesetze und Vorschriften zu informieren, die für ihren Auftrag notwendig sind.

 

Unterstellung

Die eingesetzten Mitarbeiter sind der zuständigen Einsatzleitung unterstellt. Die Einsatzleitung wiederum dem Auftraggeber.

 

Funkordnung, Kommunikation

Die Funkordnung regelt die Kommunikation. Zur Nutzung werden Sprechfunkgeräte eingesetzt.

 

Verschwiegenheit, Auskünfte

 Über alle dienstlichen Angelegenheiten haben die Mitarbeiter Stillschweigen zu bewahren. Von dieser Verpflichtung sind sie auch nach Beendigung ihres Einsatzes nicht entbunden.

 

Einsatzzeitplan / Schichtwechsel / Übergabe

Verspätungen, Ausfälle. Krankheit oder Anderungswünsche sind der Personalverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Dienstbeginn und Dienstende werden schriftlich festgehalten und abgezeichnet. Nach Erfordernis des Einsatzes muss die Arbeitszeit entsprechend verlängert oder verkürzt werden. 

Der Mitarbeiter hat mind. 15 Minuten vor beginn an seinem Dienstort zu erscheinen.Solle es aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu einer Verspätung kommen ist der zuständige Einsatzleiter telefonisch zu informieren. • Schichtwechsel erfolgt jeweils zu den angegebenen Zeiten im Dienstplan. Grundsätzlich muss der Dienst jedoch solange weiterversehen werden, bis Ablösung erfolgt. • Bei Schichtwechsel ist für eine korrekte Übergabe / Übernahme mit Informationsaustausch ein Zeitraum von mind. 10 Minuten erforderlich. • Ein evtl. Schichttausch ist ohne Zustimmung des objektverantwortlichen nicht möglich.

 

Meldungen und Berichte/Dokumentenvorlage

 Besondere Vorkommnisse, erteilte Weisungen und Anordnungen, sowie alle dienstlichen Vorgänge sind in den dafür vorgesehenen Dokumenten festzuhalten. Diese sind entsprechend der Anweisung weiterzuleiten bzw. abzulegen. Die zu führenden Dokumente sind nur für den dienstlichen Gebrauch bestimmt und stellen gerichtsverwertbare Urkunden dar. Sie sind wahrheitsgetreu (ohne eigene Meinungen) sauber und korrekt zu führen. Falsche Eintragungen müssen lesbar durchgestrichen und abgezeichnet werden. Fälschungen und Manipulationen werden strafrechtlich geahndet.

 

Räumlichkeiten. Ausstattungsgegenstände und Kleiderordnung

Die vom Auftraggeber zurVerfügung gestellten Räumlichkeiten und Ausstattungsgegenstände sowie vom Arbeitgeber ausgegebene Ausrüstungen sind immer ordnungsgemäß und entsprechend den Betriebsanleitungen anzuwenden. Die Kleidung ist in einem sauberen und korrekten Zustand zu tragen. Die Kleidung und die Ausstattungsgegenstände regelt die Kleider /Ausstattungsordnung. Beanstandungen und defekte Geräte sind sofort zu melden und die Feststellung ist in einem gesonderten Protokoll nachzuweisen. In den Diensträumen dürfen sich grundsätzlich keine Betriebsfremden Personen aufhalten. Dies ist nur gestattet. wenn zwingende dienstliche Gründe dieses erfordern.

 

Privatarbeiten. Nebentätigkeiten und Telefonieren

Es ist grundsätzlich untersagt während der Dienstzeit private Erledigungen durchzuführen. Das Benutzen von Telefonanschlüssen des Auftraggebers zu privaten Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Alkohol und andere berauschende Mittel

Während der gesamten Arbeitstzeit - einschließlich Bereitschaftszeiten ist der Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel verboten. Bei Dienstantritt muss Nüchternheit gegeben sein. Ein Verstoß wird zur sofortigen Ablösung, zu einer Abmahnung und unter Umständen zur sofortigen Entlassung führen.

 

Objektschlüssel

Dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellte Schlüssel sind sorgsam zu verwahren und gegen Verlust oder Zugriff Dritter zu sichern.

 

Waffen

Die Dienstkräfte versehen ihre Tätigkeit unbewaffnet. Das Führen von Waffen, Selbstschutzgeräten jeglicher Art sowie von Gegenständen, die dazu bestimmt sind, Verletzungen herbeizuführen, ist den Dienstkräften untersagt.

 

Sollte es dennoch in Einzelfällen von dem Auftraggeber ausdrücklich angewiesen werden Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, sowie Reizstoffsprühgeräte mitzuführen ist jeder Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Einsatzleiter anzuzeigen.

 

Dienstausweis

Der Dienstausweis ist jederzeit gut sichtbarzu tragen.

 

Sonderzugangsrecht

Bestimmte Personen, Institutionen und Behörden haben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zurWahrnehmung ihrer Pflichten ein Sonderzugangsrecht.

Dazu gehören: Staatsanwaltschaft, Zollfahndung, Polizei des Bundes und des Landes, Steuerfahndung, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt, Rettungsdienst, Berufsfeuerwehr, Gesundheitsamt, Gerichtsvollzieher

Grundsätzlich ist sofort der Einsatzleiterleiter zu verständigen. Dabei ist zu nennen:

l. Name der Behörde oder der institution

2. Namen der Personen

3. Zweck, Ziel und Uhrzeit

Die vorgenannten Angaben sind zu dokumentieren. Danach ist ungehindert Zugang zu gewähren. Nach Möglichkeit begleitet ein Mitarbeiter die Personen zur den Bereichen.

 

Kleiderordnung

Lage und situationsangepasst hat der Mitarbeiter seine Ausrüstung entsprechend den Gegebenheiten einzurichten. lnsbesondere betrifft dies Einsätze zur Nachtzeit, bei Schlechtwetter und bei sonstigen widrigen Bedingungen.

Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bei Sonderaufträgen sind verschiedene Bekleidungsvorschriften erforderlich. Es wird unterschieden in die Anzugsordnungen: „Anzug“. „Ordner“ oder „Zivil“.

Bei Einsätzen, welche die Anzugsordnung „Anzug“ erfordern. wird als Oberbekleidung ein dunkler. gedeckter Anzug getragen.

Zum Dienst werden schwarze Schuhe getragen. Die Sockenfarbe ist zum Anzug stets schwarz. Die Bekleidung ist in einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten.

Bei Einsätzen, die die Anzugsordnung „Ordner“ erfordern. wird die bereits oben genannte Jacke mit einer Einsatznummer getragen. Als Beinkleidung ist eine robuste. schwarze Hose vorgeschrieben. Zum Dienst werden schwarze. feste Schuhe getragen.

Bei Einsätzen. welche die Anzugsordnung ‚.Zivil" erfordern, ist dem Mitar- beiter eine gewisse taktische Freiheit gegeben. Je nach Auftrag. Lage und Witterung hat sich der Mitarbeiter den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Bekleidung ist in einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten.

Großflächige sichtbare Tätowierungen sind abzudecken. Erforderlichenfalls ist auf das Tragen eines Kurzarmhemdes zu verzichten.

Auffälliger Schmuck ist im Dienst nicht zu tragen. Dies gilt nicht für: Eheringe. schlichte Siegelnnge, schlichte Krawattennadeln. Mitarbeiterinnen sind schlichter Schmuck und ein dezentes Make Up gestattet.

 

Rechtliche Grundlagen

 Der eingesetzte Mitarbeiter hat sich über Rechte. Gesetze und Vorschriften zu informieren, die für seinen Auftrag notwendig sind. Vor jedem Einschreiten hat der Mitarbeiter seine Maßnahmen nach den Grundsätzen von

- Erforderlichkeit

- Zweckmäßigkeit und

- Verhältnismäßigkeit

 zu beurteilen.

Der Mitarbeiter stützt sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Tätigkeiten auf die sog. ‚.Jedermannrechte“. wie u.a.

 -NOTWEHR / NOTHILFE:  §32 StGB, §15 0wiG. §227 BGB

- RECHTFERTlGENDER NOTSTAND: §34 StGB.  §16 OwiG

- DEFENSlVER bzw. AGGRESSIVER NOTSTAND: §55, § 228 bzw. § 904 BGB

- SELBSTHILFE: §55, §260 BGB. §229 BGB

- HAUSFRIEDENSBRUCH:§i23 StGB

- VORLÄUFIGE FESTNAHME: §127 StPO.

 also auf die Rechte, die jedem Staatsbürger gleichermaßen zustehen, Sie bewirken, dass die gegen Dritte gerichteten Handlungen nicht rechtswidrig sind.

 

Rechtfertigungsgründe:

in Ausübung von Notwehr/Nothilfe  Voraussetzung: Gegenwärtige, rechtswidrige, d‚h. unbefugte Verletzung eines Rechtsgutes können die eingesetzten Mitarbeiter Angriffe zum Schutze des Lebens. der Gesundheit. des Eigentums oder anderer geschützter Rechtsgüter zur Durchsetzung des Hausrechts ihres Auftraggebers abwehren.

Außerdem ist der Mitarbeiter, Wie Jedermann nach S 127 Abs.1 StPO, zur vorläufigen Festnahme eines auf frischer Tat betroffenen Rechtsbrechers befugt. der Fluchtverdächtig oder dessen ldentität nicht sofort feststellbar ist.